Das E-Health-Gesetz wurde 2015 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und soll die Patientenversorgung, durch die Digitalisierung der Abläufe, verbessern. Mit dem Gesetz sollen die Vielzahl der papierbasierten Prozesse im Gesundheitswesen, wie der Arztbrief oder die Krankenakte, auch in digitaler Form ermöglicht werden. Zudem werden mit dem E-Health-Gesetz neue Formen des Kontaktes zwischen Arzt und Patienten geregelt.

Beispielhaft sei hier die Möglichkeit von Videosprechstunden zu nennen. Im E-Health-Gesetz wird dazu der Rahmen, wie zum Beispiel in welchen medizinischen Fachrichtungen und Fällen das zulässig ist, aber auch die Abrechnung der Kosten geregelt. Weiter wird im E-Health Gesetz aber auch der mögliche Umfang der Notfalldatenspeicherung geregelt, das Versichertenstammdatenmanagement oder den digitalen Medikationsplan, sodass jeder Arzt über die Gesundheitskarte verschriebene Medikament erkennen kann.

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