Eine, zur Ausübung von Heilkundeberufen, zugelassene Person wird Arzt oder Ärztin genannt. Zu den wichtigsten Bereichen des Arztberufes zählen:
- Die Anamnese des Patienten,
- dessen Diagnose und
- Behandlung.
Weiterhin gehören vorbeugende Maßnahmen ebenso zum Beruf, wie auch die allgemeine Beratung.
Man Unterscheidet zwischen vielen medizinischen Fachgebieten. Zudem wird ganz grob und sinnvoll zwischen Human- und Tiermedizin unterschieden.
Weitere Informationen:
- Die ersten belegten Erwähnungen zum Arztberuf stammen circa aus dem 3. Jahrtausend vor Christus.
- Seit 1883 gibt es eine einheitliche Approbationsordnung.
- Ärzte unterliegen der staatlichen Überwachung und es handelt sich um einen Zulassungspflichtigen Beruf.
- Die Bezeichnung „Arzt“ ist geschützt.
- Ärzte müssen nicht zwangsläufig auch „Dr.“ sein.
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