Eine, zur Ausübung von Heilkundeberufen, zugelassene Person wird Arzt oder Ärztin genannt. Zu den wichtigsten Bereichen des Arztberufes zählen:

  • Die Anamnese des Patienten,
  • dessen Diagnose und
  • Behandlung.

Weiterhin gehören vorbeugende Maßnahmen ebenso zum Beruf, wie auch die allgemeine Beratung.

Man Unterscheidet zwischen vielen medizinischen Fachgebieten. Zudem wird ganz grob und sinnvoll zwischen Human- und Tiermedizin unterschieden.

Weitere Informationen:

  • Die ersten belegten Erwähnungen zum Arztberuf stammen circa aus dem 3. Jahrtausend vor Christus.
  • Seit 1883 gibt es eine einheitliche Approbationsordnung.
  • Ärzte unterliegen der staatlichen Überwachung und es handelt sich um einen Zulassungspflichtigen Beruf.
  • Die Bezeichnung „Arzt“ ist geschützt.
  • Ärzte müssen nicht zwangsläufig auch „Dr.“ sein.

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