AmtsarztEine besondere Stellung im Deutschen Gesundheitswesen hat der Amtsarzt/die Amtsärztin. Selbstverständlich ist auch er Arzt oder Ärztin, allerdings in einer amtlichen Stelle im Gesundheitswesen. Typischerweise findet man Amtsärzte beispielsweise im Gesundheitsamt.

Um als Amtsarzt/Amtsärztin tätig zu werden, muss eine Weiterbildung absolviert werden. Weiterhin ist die Zulassung als Arzt/Ärztin notwendig (Medizinstudium und Approbation). Weiter unten haben wir wie immer einige Fragestellungen aufgenommen und beantwortet. Solltest du noch Fragen haben: melde dich 🙂

Was macht ein Amtsarzt/eine Amtsärztin?

Grundsätzlich sagt der Name es schon: Ein Arzt/eine Ärztin welche behördliche Aufgaben übernimmt, beispielsweise die Eignungsfeststellung in Verbeamtungsverfahren. Aber natürlich kommen noch viele weitere Aufgaben dazu, beispielsweise:

  • Feststellen der Eignung in öffentlich reglementierter Berufen (z.B. in der Fahrgastbeförderung)
  • Schuleingangsuntersuchungen für Kinder
  • Wiedereingliederungsmanagements (durch Feststellung, ob ein Arbeitnehmer nach langer Krankheit wieder in den Beruf zurückkehren kann)
  • Auf Antrag von Krankenkasse oder Arbeitgeber überprüft er/sie auch Krankmeldungen, wenn Zweifel an der Echtheit oder Sinnhaftigkeit der Krankschreibung bestehen. Typisches Beispiel: Der Arbeitnehmer beantragt seinen Urlaub, dieser wird abgelehnt und plötzlich kommt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum „Urlaubsanfang“.

Vorurteile und Ängste beim Thema Amtsarzt/Amtsärztin

Ein Termin beim Amtsarzt/bei der Amtsärztin bereitet vielen Menschen Bauchschmerzen, da man sich hier Vorgeführt fühlt oder indirekt mit Unterstellungen konfrontiert wird. Allerdings ist einer/sie eine unbeteiligte dritte Person und somit weitaus objektiver, als viele denken.

Man sollte nicht vergessen das hier auch ein Arzt/eine Ärztin tätig ist, welche*r die Gesundheit des Patienten im Fokus hat.

Arbeitnehmer und Amtsärzte: Ist die Terminverweigerung ein Kündigungsgrund?

Grundlos darf niemand an einem Zeugnis der Arbeitsunfähigkeit zweifeln. Dieses Dokument hat einen hohen Stellenwert und wenn dort draufsteht, dass der Patient krank ist, dann muss es hingenommen werden. Um allerdings zum Beispiel des Urlaubes zurückzukommen: Wenn ein Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Diagnose hat, kann er einen Termin bei ihm/ihr verlangen.

Was viele auch nicht wissen: Der Arbeitgeber ist durchaus berechtigt, selbst Nachzuforschen wie es um den Gesundheitszustand seines Mitarbeiters/seiner Mitarbeiterin steht. So ist dem Arbeitgeber unter anderem erlaubt:

  • Öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen, um Beweise für oder gegen eine Erkrankung zu finden
    • Beispielsweise: Facebook oder andere soziale Medien
  • In gravierenden Fällen einen Privatdetektiv damit beauftragen, unter Wahrung der gesetzlichen Lage, festzustellen, ob der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin tatsächlich krank ist oder beispielsweise im Urlaub. Die Beweiskraft dieser Recherchen ist allerdings umstritten, daher sollten Arbeitgeber nur bei Straftaten auf diese Art der Recherche zurückgreifen.
  • Ein Arbeitgeber darf Krankenbesuche durchführen. Natürlich ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nicht verpflichtet die Türe zu öffnen oder über die Diagnose Auskunft zu geben. Auch darf der Arbeitgeber keine Videoaufnahmen oder Fotos herstellen, da dies in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin eingreifen würde.
  • Der medizinische Dienst einer Krankenkasse kann aktiviert werden, wenn Zweifel an der Krankschreibung bestehen.

Interessante Links, Urteile und Quellen

  • Eine Auszubildende legt einen Krankenschein vor und fährt dann in den Urlaub. Der Arbeitgeber hat ihr fristlos gekündigt und Recht bekommen. Arbeitsgericht Düsseldorf, Az. 7 Ca 2591/11
  • Viele Rechtsfälle und Erklärungen / Tipps: https://kanzlei-nickert.de/blogs/tax-law-blog/recht

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