Unter E-Health Patientendaten werden alle gespeicherten Informationen verstanden, die im Kontext zum Patienten stehen. Dazu zählen sämtliche Stammdaten, Gesundheits- und Behandlungsdaten, Informationen zur Versicherung, Befunde oder auch Maßnahmen die geplant oder durchgeführt werden.
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Wieso werden Daten erhoben?
Da es sehr umständlich wäre, immer wieder alle Daten neu erheben zu müssen, existiert die Patientenakte – auch elektronische Gesundheitskarte – die hier gesammelten Daten geben einen Überblick des Gesundheits- und Behandlungsverlaufes, getroffene Maßnahmen, Diagnosen und so weiter.
Mit dieser Sammlung an Daten kann sich ein behandelnder Arzt auch ein Gesamtbild machen und Zusammenhänge erkennen, die bei einer einzelnen Behandlung eventuell nicht auffallen würden.
Eine elektronische Gesundheitskarte hilft auch, wenn der Patient den Arzt wechselt oder einen Facharzt besucht. Das spar Zeit, da somit ein paar Feststellungsbehandlungen wegfallen können (sofern sie schon dokumentiert sind).
Welche Regelungen gelten
Im Grunde kann jeder Arzt das Speichern von Daten und in welchem Umfang dies geschieht, selbst bestimmen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Typischerweise existiert ein Datensatz in einem EDV-Programm und die klassische, abgeheftete, Behandlungskarte parallel.
Patientendaten sind besonders geschützt. Zum einen durch das Arztgeheimnis und zum anderen durch die Regelungen des Datenschutzgesetzes. Dazu gleich mehr.
Der Umgang mit Patientendaten wird durch vielerlei Verordnungen oder Gesetze geregelt.
Auf welche Verordnungen oder Gesetze achten
Diese Übersicht ist recht groß und natürlich nicht abschließend. Die meisten Einrichtungen definieren Ihre eigenen Regelungen, die auf dem Bundesdatenschutzgesetz aufbauen. Ob spezifische Verordnungen oder Gesetze gelten, muss im Einzelfall geprüft werden und kann pauschal nicht beantwortet werden.