Das englische Wort Electronic Health bedeutet elektronische Gesundheit und wird für alle Situationen eingesetzt, in denen digitale Techniken im Gesundheitssektor zum Einsatz kommen. Dazu zählt die klassische Patientenakte, die nun digital angelegt und verfügbar ist.

Wo wird E-Health eingesetzt?

Aber auch Dienstleistungen anderer Unternehmen, die im Grunde wenig mit dem Gesundheitsbereich zu tun haben, können Teil von E-Health werden, beispielsweise wenn ein IT-Unternehmen Reparaturen oder Wartungen in einer Arztpraxis vornehmen.

Praxisbeispiele für den Einsatz von E-Health

  • Ein Hausarzt führt seine Patientenakten digital, das ist die sogenannte elektronische Gesundheitsakte.
  • Ein Arzt sucht in einer Wissensdatenbank nach alternativen Medikamenten da der Patient sein altgedientes Medikament nicht verträgt. (Im Privatleben kann man dazu auch „er googelt“ sagen ;-))
  • Ein behandelnder Arzt möchte sich eine Zweitmeinung einholen und nutzt dafür sogenannte Telemediendienste.
  • Ein Patient führt ein Blutdrucktagebuch und teilt die eingetragenen Ergebnisse mit seinem Hausarzt bzw. der Praxis.
  • Ein Mediziner eröffnet ein Blog und betreibt damit aktiv Aufklärung für Patienten (in der Regel medizinische Laien) in Form eines Gesundheitsportals.
  • Die vielen Onlineapotheken zählen ebenso in den Bereich E-Heath
  • Anlagen und Geräte zur Patientenüberwachung im eigenen Heim oder in Pflegeheimen. Zum Beispiel der bekannte Notruf-Knopf, Bettunterlagen die Regungslosigkeit registrieren und Alarm schlagen etc.

Gesetzliche Grundlagen zu E-Health

Im Dezember 2015 ist das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ in Kraft getreten, um die Entwicklung und Einführung der Digitalisierung zu regeln und zu leiten.

Was bedeutet eigentlich E-Health?

Beim Begriff „E-Health“ geht es um den Gesundheitsbereich. Egal ob Arztpraxis, Krankenhaus, Pflege oder Apotheke: Mit Hilfe von E-Health werden Infrastrukturen ermöglicht, die eine Digitalisierung vorantreiben soll. Um das Ganze in einen rechtlichen Rahmen zu bringen, existieren viele Verordnungen und Gesetze – beispielsweise das sogenannte E-Health-Gesetz. Im Beamtendeutsch nennt sich das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“.

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