Die meisten Bürger kennen die sogenannte ‚ärztliche Schweigepflicht‚. Auch das der Pfarrer ein Beichtgeheimnis zu wahren hat ist bekannt (Ergänzend sei erwähnt, dass laut Gesetz nicht pauschal alle Geistliche geschützt sind, sondern die, die als Seelsorger tätig waren.).

Grundlagen zur Schweigepflicht im E-Health

Der Schutz von Privatgeheimnissen ist fest im Strafgesetzbuch verankert. Dies tangiert nicht nur Behandlungsergebnisse, sondern alles, was der Behandelnde von seinem Patienten erfährt. Für den Gesundheitsbereich ist auch interessant, dass die Verschwiegenheitspflicht nicht mit dem Tod des Patienten endet (§ 203 Abs. 4 Punkt 3 StGB).

Die Schweigepflicht ist direkt mit dem Datenschutz verknüpft.

Welche Berufe unterliegen der Schweigepflicht?

Es existiert eine abschließende Auflistung aller Berufe oder Berufsgruppen die zum Schweigen verpflichtet sind. Eine Interpretation auf Berufe die nicht erwähnt sind, ist nicht möglich.

§ 203 Strafgesetzbuch (StGB)

1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert

2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung,

3. Rechtsanwalt, Kammerrechtsbeistand, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft,

4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,

5. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,

6. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder

7. Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuerberaterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle

Was wird genau als Geheimnis gesehen?

Im Grunde ist man sehr gut beraten alles, was anvertraut wird, auch bei sich zu behalten. Wichtig zu wissen ist aber, dass auch Erkenntnisse, die nicht direkt vom Patienten kommen und egal auf welche Weise bekannt werden, unter die Schweigepflicht fallen.

Eine, nicht abschließende, Liste typischer Situationen und Informationen, die in jedem Fall unter die Verschwiegenheitspflicht fallen, sind:

  • Die Tatsache das ein Patient überhaupt Kontakt aufnimmt oder Patient ist/wird.
  • Alle Informationen zu den Stammdaten des Patienten.
  • Alle Inhalte der Patientenakte, beispielsweise: Krankheitsverlauf, Diagnose, Befunde, Art der Erkrankung, Ergebnisse von Bluttests, der Diagnostik und ähnlichem.
  • Maßnahmen die Durchgeführt werden oder wurden, Überweisungen zu anderen Ärzten oder Einrichtungen.
  • ALLE anderen Informationen, die durch den Patienten oder über einen anderen Weg in Erfahrung gebracht werden (Neigungen, Lebenssituation, Vermögen, Hygiene und so weiter).

Kein Patientenbezug = kein Geheimnis

Wenn bestimmte Einzelheiten auf garkeinen Fall Rückschlüsse auf eine bestimmte Person (Patienten(-daten) die weder identifiziert noch identifizierbar sind) zulassen, fällt dies nicht unter die Schweigepflicht im E-Health. Sinn davon ist beispielsweise die Erhebung von anonymen Daten für Statistiken und ähnlichem.

Schweigepflicht im E-Health: Die Ausnahmen

Die Schweigepflicht gilt gegenüber jedem. Egal ob Eltern, Kollegen, Chef, Polizei oder auch ein Gericht. Allerdings gibt es Situationen, die eine Offenbarung von Geheimnissen rechtfertigt oder sogar richterlich angeordnet werden kann.

Das ausdrückliches Einverständnis des Betroffenen

Die häufigste Offenbarung ist, wenn der Patient dieser ausdrücklich zustimmt. In der Praxis passiert das meist schon bei der Anmeldung: Der Patient gibt sein Einverständnis das bestimmte Daten an andere Ärzte (beispielsweise zur Weiterbehandlung) weitergegeben werden dürfen oder ähnliches. Auch die Angabe eines Notfallkontaktes kann teilweise von der Schweigepflicht im E-Health entbinden.

Stillschweigende Willenserklärung

In manchen Situationen darf der Geheimnishüter von einer sogenannten stillschweigenden Entbindung ausgehen. Hier ein Beispiel:

Die Wasserwacht rettet eine ertrunkene Person. Diese ist nicht mehr ansprechbar. Natürlich dürfen jetzt Patientendaten, in diesem Fall Gesundheitsdaten des Patienten und ggf. auch sein Name, an das aufnehmende Krankenhaus mitgeteilt werden.

Gesetzliche Ausnahmen

Es gibt auch gesetzliche Regelungen, die zur Offenbarung führen. Beispielsweise der „rechtfertigende Notstand“. Es muss eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut bestehen. Es muss zwingend eine Güterabwägung zwischen den Interessenlagen erfolgen. Handeln im Notstand rechtfertigt nur, wenn die Güterabwägung richtig entschieden wurde.

Offenbarung zur Abwendung von Straftaten

Wenn ein Patient mit Straftaten droht, ist der Arzt NICHT zur Anzeige verpflichtet. Ebenso sind alle „berufsmäßigen Gehilfen“ von der Anzeigepflicht verschont „wenn er sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden“.

Ausnahmen: Meldungen an Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtend bei bekanntgewordenen geplanten oder durchgeführten folgender Straftaten (Achtung: Abschließende Liste – keine Interpretation!): Mord oder Totschlag, Völkermord, Kriegsverbrechen, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr oder einen Angriff durch eine terroristische Vereinigung (§ 139 StGB).

Konsequenzen

Wer gegen die Schweigepflicht im E-Health verstößt muss mit harten Strafen rechnen. Dazu zählt neben einer hohen Geldstrafe auch Freiheitsentzug oder Berufsverbot. Dazu kommt in den meisten Fällen auch der Schadenersatzanspruch des Patienten.

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