Das Hospiz- und Palliativgesetz enthält verschiedene Maßnahmen und Hinweise zur weiteren Verbesserung wie die letzte Lebensphase eines Menschen würdig gestaltet werden kann. Das betrifft die seelsorgerische Seite, die eigentliche Pflege selber und die psychologische Betreuung. Eine Palliativversorgung wird immer dann durchgeführt, wenn keine Hoffnung auf Genesung besteht. Diese Versorgung kann in einem Hospiz, zu Hause, in einem Krankenhaus oder in einem Pflegeheim durchgeführt werden. Die GKV (Gesetzliche Krankenkassen) tragen den Unkostenbetrag zu 95 %. Hospize haben so einen großen finanziellen Spielraum, um Kranke den letzten Lebensabschnitt wesentlich zu erleichtern. Es ist eine Art Sterbebegleitung in Absprache mit allen behandelnden Fachärzten.

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