Überraschenderweise benötigen wir kein Gewerbe, um eine Rechnung zu schreiben. Auch Privatpersonen dürfen für erbrachte Leistungen oder gelieferte Waren eine Privatrechnung schreiben. Hierbei gibt es enge Vorgaben die beachtet werden müssen.

Die Privatrechnung

Die 1.000 € Frage lautet: Ab wann handelt man gewerblich? Zwar kennt unser BGB zwei Paragrafen (§ 13 BGB „Verbraucher“ und § 14 BGB „Unternehmer“) und definiert Verbraucher und Unternehmen – allerdings nur in recht allgemeinen Definitionen. Aus diesem Grund kann pauschal gar nicht gesagt werden, wer nun Unternehmer ist und wer Privatperson. Es sollten folgende Aspekte beachtet werden, wenn einmal mit „ja“ geantwortet wird, handelt man vermutlich gewerblich:

  • Verkaufe ich eine große Menge?
  • Verkaufe ich identische Artikel in „unüblicher“ Anzahl? (Welche Privatperson hat beispielsweise schon 15 mal die identische Jacke in gleicher Größe?!)
  • Verkaufe ich sehr viel in kurzer Zeit? (Nach einem Urteil des BGH vom 04.12.2008 (Az. I ZR 3/06) waren über 90 Verkäufe innerhalb von 5 Wochen ein Argument für gewerbliches Handeln)

Was muss auf die Privatrechnung?

Pflichtangaben auf einer Privatrechnung sind:

  • Voller Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Voller Name (oder Firmenname) und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Datum der Rechnungserstellung und Leistungsdatum oder -zeitraum
  • Genaue Beschreibung der Dienstleistung oder Produkte (mit Anzahl)
  • Hinweis das es sich um eine Privatrechnung handelt
  • Ganz Wichtig: Es wird keine Steuer ausgewiesen!

Am einfachsten ist es, am Ende der Rechnung alles nochmal schriftlich zu wiederholen. Beispielsweise so:

„Bei den ausgewiesenen Dienstleistungen handelt es sich um privat durchgeführte Leistungen. Nach der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“

Wie viel darf ich in Rechnung stellen?

Aktuell geht man davon aus, dass keine gewerbliche Tätigkeit besteht, wenn oben genannte Fragen mit „nein“ beantwortet werden. Um es in Euro auszudrücken, existiert die Schwelle von 730,00 € Gewinn. Alles, was darunter liegt, kann als Privatperson noch gelten. Wenn der Wert überschritten ist, sollte man über die Anmeldung eines Nebengewerbes nachdenken.

Bei wiederkehrenden Erträgen sollte zusätzlich noch auf § 22 EStG geachtet werden.

Muster einer Privatrechnung

(Wird aktuell aktualisiert)

 

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