Die ärztliche Schweigepflicht (auch: Verschwiegenheitspflicht) ist ein Instrument des Datenschutzes, um Patienteninformationen besonders zu schützen. Daher ist sie eng mit dem Datenschutz und Strafgesetz verknüpft.
Die wichtigsten Punkte zu diesem Thema in einer Liste:
- Die ärztliche Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod des Patienten.
- Eine Schweigepflicht trifft immer den Geheimnisträger persönlich. Dadurch kann sie beispielsweise nicht von Vorgesetzten aufgehoben werden.
- Gilt auch gegenüber Eltern von Personen ab dem 16. Lebensjahr.
- Ohne spezielle Ausnahmen zum Thema Offenbarungspflicht gilt die Schweigepflicht immer und vor jedem, auch vor Polizisten, Gerichten und anderen Behörden.
- Ein Beispiel einer Ausnahme: Wenn ein deutsches Gericht anfragt und versichert, dass der Geheimnisträger den Patienten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, muss Auskunft erteilt werden, auch ohne schriftlichen Nachweis.
- Informationen von Personen, welche nicht identifizierbar oder identifiziert sind, fallen nicht unter die Verschwiegenheitspflicht.
Der verschwiegenheitspflichtige Personenkreis ist im § 203 StGB festgelegt.
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