Die ärztliche Schweigepflicht (auch: Verschwiegenheitspflicht) ist ein Instrument des Datenschutzes, um Patienteninformationen besonders zu schützen. Daher ist sie eng mit dem Datenschutz und Strafgesetz verknüpft.

Die wichtigsten Punkte zu diesem Thema in einer Liste:

  • Die ärztliche Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod des Patienten.
  • Eine Schweigepflicht trifft immer den Geheimnisträger persönlich. Dadurch kann sie beispielsweise nicht von Vorgesetzten aufgehoben werden.
  • Gilt auch gegenüber Eltern von Personen ab dem 16. Lebensjahr.
  • Ohne spezielle Ausnahmen zum Thema Offenbarungspflicht gilt die Schweigepflicht immer und vor jedem, auch vor Polizisten, Gerichten und anderen Behörden.
    • Ein Beispiel einer Ausnahme: Wenn ein deutsches Gericht anfragt und versichert, dass der Geheimnisträger den Patienten von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hat, muss Auskunft erteilt werden, auch ohne schriftlichen Nachweis.
  • Informationen von Personen, welche nicht identifizierbar oder identifiziert sind, fallen nicht unter die Verschwiegenheitspflicht.

Der verschwiegenheitspflichtige Personenkreis ist im § 203 StGB festgelegt.

Hat dir der Beitrag geholfen?