Mit der digitalen Signatur kann ein Absender einer Nachricht sicherstellen, dass diese unversehrt und nicht manipuliert beim Empfänger ankommt.

In der Regel wird das Signaturverfahren so ablaufen, dass aus der Nachricht mit einem „Schlüssel“ ein einmaliger Wert generiert wird. Beim Empfänger wird dann der Wert überprüft. Sollte eine dritte Person den Text geändert, gelöscht oder ergänzt haben, sind die generierten Werte nicht identisch – eine Warnung wird ausgegeben.

Beispiel:

  • Der einmalige Wert von „digitale Signatur“ ist:
    2e04f2d0b32804fe2b695588276b61a6
  •  Wenn „digitale“ nun großgeschrieben wird: „Digitale Signatur“ ist der neue Wert:
    de4a943ec4d3f9deaebd6c1a5a36f95c
  • Und wenn am Ende „nur“ ein Leerzeichen hinzukommt: „digitale Signatur “ ändert sich der Wert:
    27228ef14e3cc4c996b39a593a2ac50d
  • Somit sieht man ganz schön, dass auch der Unterschied zwischen Groß- und Kleinschreibung oder ein Leerzeichen erkannt wird.

Hat dir der Beitrag geholfen?