Auf Grundlage des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) werden Daten der epidemiologischen Krebsregister der Länder zusammengeführt, ausgewertet und zur Verfügung gestellt.

Grundsätzliche Regelungen des BKRG:

  • Das Robert Koch-Institut ist als Zentrum der Bereitstellung Voraussetzung.
  • Hier werden Regelungen festgelegt, welche Daten an und vom Zentrum für Krebsregisterdaten gesendet oder empfangen werden.
  • Weiterhin ist die Nutzung der Daten, sowie deren Auswertung geregelt.
  • Es wird festgelegt, in welchen Abständen und Regelmäßigkeiten die Daten veröffentlicht werden sollen.

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