Auf Grundlage des Bundeskrebsregisterdatengesetzes (BKRG) werden Daten der epidemiologischen Krebsregister der Länder zusammengeführt, ausgewertet und zur Verfügung gestellt.
Grundsätzliche Regelungen des BKRG:
- Das Robert Koch-Institut ist als Zentrum der Bereitstellung Voraussetzung.
- Hier werden Regelungen festgelegt, welche Daten an und vom Zentrum für Krebsregisterdaten gesendet oder empfangen werden.
- Weiterhin ist die Nutzung der Daten, sowie deren Auswertung geregelt.
- Es wird festgelegt, in welchen Abständen und Regelmäßigkeiten die Daten veröffentlicht werden sollen.
Hat dir der Beitrag geholfen?
Lass es uns wissen, wenn dir der Beitrag geholfen hat. Das ist für uns der einzige Weg herauszufinden, ob wir etwas besser machen können.