Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, entscheidet der Einzelfall. Im Grunde kann man von einem Behandlungsfehler ausgehen, wenn
- die fachlichen, aktuellen Standards,
- bewährte ärztliche oder psychotherapeutische Regeln oder
- gesicherte medizinische Erkenntnisse
nicht eingehalten oder beachtet wurden.
Der Behandelnde kann bei Behandlungsfehlern zivil-, ordnungs- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden.
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