Ob ein Behandlungsfehler vorliegt, entscheidet der Einzelfall. Im Grunde kann man von einem Behandlungsfehler ausgehen, wenn

  • die fachlichen, aktuellen Standards,
  • bewährte ärztliche oder psychotherapeutische Regeln oder
  • gesicherte medizinische Erkenntnisse

nicht eingehalten oder beachtet wurden.

Der Behandelnde kann bei Behandlungsfehlern zivil-, ordnungs- oder strafrechtlich haftbar gemacht werden.

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