In einer Apotheke werden Arzneimittel, Medizinprodukte und Apotheken-übliche Artikel verkauft, hergestellt und überprüft. Weiterhin ist ein großer Aufgabenbereich die Kundenberatung. Apotheken müssen sich an die Apothekenbetriebsordnung halten.

Hier eine kurze Liste mit den wichtigsten oder auch unbekannten Inhalten der Apothekenbetriebsordnung:

  • Die Räumlichkeiten müssen genaue Voraussetzungen erfüllen.
  • Jede Apotheke muss eine gewisse Grundausstattung vorhalten. Dazu zählen Medikamente, Einwegspritzen und -kanülen, Impfstoffe (u.a. Tollwut, Schlangengift) und weiteres. Eine genaue Liste gibt es im § 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).
  • Apotheken dürfen Medikamente nur herausgeben, wenn keinerlei Zweifel an der Richtigkeit (des Medikaments oder der Dosierung) bestehen. Bei Zweifel muss Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt gehalten werden.
  • Sogenannte „Fertigarzneimittel“ müssen durch die Apotheke (stichprobenartig) überprüft werden.
  • Eine Apotheke darf nur von staatliche geprüften Apothekern geführt werden.

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