Biometrische Erkennungsmerkmale werden in unserem Kontext für die Zutritts- und Zugriffskontrolle verwendet. Dabei handelt es sich um einmalige Kennzeichen des Menschen, wie dem wohlbekannten Fingerabdruck. Weitere biometrische Merkmale sind unter anderem:
- DNA
- Iris-Erkennung
- Fingerabdruck
- Gesichtsgeometrie
- Handvenenstruktur
- Handlinienstruktur
- Handgeometrie
- Stimmerkennung
- Retina
- Tippverhalten
- Zahnabdruck
Diese Erkennungsmerkmale bestätigen eine vorgegebene Identität oder finden eben diese heraus, wenn sie unbekannt ist.
Prominente Beispiele biometrischer Erkennungsmerkmale
AFIS (Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssysteme)
In jeder mittelklassigen Krimiserie haben die Tatortsermittler einen kleinen Computer mit Sensor – der Finger der Leiche wird darauf gelegt und schwups ist die Person identifiziert. Klappt das tatsächlich?
Automatisierte und computergestützten Verfahren zur Fingerabdruckidentifizierung existieren bereits seit 1981 in den USA und 1993 in Deutschland. Dabei werden zwei Verfahren unterschieden:
- Fingerabdruckidentifikation und
- Fingerabdruckverifikation
Ersteres funktioniert tatsächlich wie im Film, nur das es meist ein wenig länger dauert da die Vergleichsabdrücke Hunderte oder auch Hunderttausende Datensätze groß ist. Die Verifikation dagegen geht innerhalb von wenige Millisekunden, weil nur ein Vergleichsabdruck existiert.
Biometrische Pässe
Ob neuer Personalausweis oder Reisepass: Auch hier werden biometrische Merkmale wie der Fingerabdruck gespeichert (aktuell nur, wenn der Inhaber das möchte).
Zur Zeit des Imperiums der Tang 617 und 907
Ja, du liest richtig: auch „damals“ wurden schon die Fingerabdrücke genutzt, um Identitäten oder Verträge bestätigen zu können. Natürlich nicht in dem heutigen Umfang immerhin gab es zu dieser Zeit auch „biologische Erkennungsmerkmale“ wie die Größe eines Menschen oder die Länge der Füße.